Das Jahr 2026 bringt weitreichende Änderungen für die Solarenergie in der Schweiz. Vom neuen Energiegesetz über den Winterstrom-Bonus bis hin zu steuerlichen Neuerungen – wir erklären, was sich konkret ändert und was das für Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer im Kanton Aargau bedeutet.
a) Neues Energiegesetz (LEG) – Höhere Ausbauziele und Solarpflicht
Das totalrevidierte Energiegesetz (LEG), das auf dem Stromgesetz und dem Mantelerlass basiert, setzt ambitionierte Ziele für den Ausbau erneuerbarer Energien. Bis 2035 sollen in der Schweiz mindestens 35 TWh Strom aus erneuerbaren Quellen (ohne Wasserkraft) produziert werden – ein massiver Anstieg gegenüber den bisherigen Zielen.
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Kernfakt: Ab 2026 gilt eine Solarpflicht für Neubauten mit einer Gebäudegrundfläche ab 300 m². Kantone können strengere Regelungen erlassen.
Für den Kanton Aargau bedeutet dies: Neubauten im Gewerbe- und Industriebereich – und damit ein bedeutender Teil des Aargauer Bauvolumens – müssen künftig mit Solaranlagen ausgestattet werden. Aber auch für Bestandsgebäude und Einfamilienhäuser lohnt sich die freiwillige Installation mehr denn je, da die Förderbeiträge mindestens bis 2030 garantiert sind.
b) Winterstrom-Bonus
Eine der wichtigsten Neuerungen ist der sogenannte Winterstrom-Bonus. Die Schweiz hat im Winter traditionell ein Stromdefizit. Um Anreize für eine höhere Winterproduktion zu schaffen, wird ein Bonus für Solaranlagen eingeführt, die einen überdurchschnittlichen Winterertrag erzielen.
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Was heisst das konkret? Anlagen an Fassaden, auf Süddächern mit steiler Neigung oder in höheren Lagen, die im Winter mehr Strom liefern, erhalten einen zusätzlichen Leistungsbeitrag. Im Kanton Aargau profitieren besonders Anlagen im Jura-Südfuss oder an Fassaden von Gewerbegebäuden.
Der Winterstrom-Bonus ergänzt die bestehende Einmalvergütung und macht Anlagen wirtschaftlich noch attraktiver, die bisher als weniger ertragreich galten. Fassadenanlagen, die typischerweise einen Winteranteil von 40–50% erreichen, werden dadurch finanziell deutlich interessanter.
c) Eigenmietwert-Reform – Übergangsregelungen sichern Vorteile
Die lange diskutierte Reform des Eigenmietwerts steht 2026 vor der konkreten Umsetzung. Auch wenn die Abschaffung des Eigenmietwerts die steuerliche Abzugsfähigkeit von Unterhaltskosten verändern wird, gibt es gute Nachrichten für Solaranlagen-Investoren.
«Investitionen in erneuerbare Energien bleiben auch nach der Eigenmietwert-Reform steuerlich abzugsfähig – eine wichtige Planungssicherheit für Hauseigentümer.»
Für laufende Projekte gelten grosszügige Übergangsregelungen. Wer 2026 in eine Solaranlage investiert, kann die vollen Abzüge nach geltendem Recht geltend machen. Das Zeitfenster ist also ideal, um von der aktuellen steuerlichen Situation zu profitieren und gleichzeitig langfristig Energiekosten zu senken.
d) Beschleunigtes Bewilligungsverfahren
Die bürokratischen Hürden für Solaranlagen werden 2026 weiter gesenkt. Das beschleunigte Bewilligungsverfahren sieht vor, dass Aufdach-Anlagen auf bestehenden Gebäuden (ausserhalb von Schutzzonen) schweizweit nur noch ein einfaches Meldeverfahren durchlaufen müssen.
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Praxis-Vorteil: Im Kanton Aargau können Sie eine Standard-Aufdachanlage innert 30 Tagen melden und nach Ablauf der Frist mit der Installation beginnen – ohne aufwendiges Baubewilligungsverfahren. Für Anlagen in Kernzonen oder an denkmalgeschützten Gebäuden gelten weiterhin besondere Bestimmungen.
Auch die Anschlussgesuche bei den Netzbetreibern werden standardisiert. Die AEW Energie AG hat ein digitales Portal eingeführt, über das Anschlussgesuche innerhalb weniger Tage bearbeitet werden.
e) Kanton Aargau: AEW-Netzmodernisierung und industrielles Solarpotenzial
Der Kanton Aargau nimmt bei der Energiewende eine besondere Rolle ein. Als Standort des grössten kantonalen Energieversorgers AEW Energie AG und mit einem starken industriellen Sektor bietet der Kanton einzigartige Chancen für den Solarausbau.
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AEW Netzmodernisierung: AEW Energie AG investiert bis 2028 über CHF 200 Mio. in die Netzmodernisierung. Smart-Grid-Technologien ermöglichen eine bessere Integration dezentraler Solaranlagen und höhere Rückspeisekapazitäten.
Besonders im Bereich der Industrie- und Gewerbedächer liegt enormes Potenzial. Der Kanton Aargau verfügt über tausende Hallen- und Fabrikdächer, die sich ideal für grossflächige PV-Anlagen eignen. Unternehmen profitieren von der Solarpflicht als Anstoss – und vom hohen Eigenverbrauchsanteil in der Produktion.
Für Einfamilienhausbesitzer bietet die Kombination aus Bundesförderung, kantonaler Speicherförderung und dem AEW-Rückspeisetarif ein attraktives Gesamtpaket. Die Nähe zu den Wirtschaftsräumen Zürich, Basel und Bern sorgt zudem für eine hohe Dichte an qualifizierten Installateuren und kurze Wartezeiten.
Fazit: 2026 ist das ideale Jahr, um in eine Solaranlage zu investieren – besonders im Kanton Aargau. Die Kombination aus neuen Gesetzen, erhöhten Förderbeiträgen und vereinfachten Verfahren macht den Einstieg so attraktiv wie nie.
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