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🤝 ZEV im Kanton Aargau: Zusammenschluss zum Eigenverbrauch

Gemeinsam Solarstrom nutzen – wie ein Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) in Mehrfamilienhäusern im Aargau funktioniert und sich lohnt.

📅 22. Feb. 2026 · ⏱️ 8 Min. Lesezeit · Solaranlage Kanton Aargau 2026

Der Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) ist ein Modell, das es mehreren Stromverbrauchern ermöglicht, gemeinsam Solarstrom von einer oder mehreren Anlagen zu nutzen. Für Mehrfamilienhäuser, Überbauungen und Arealnetze im Kanton Aargau bietet der ZEV eine attraktive Möglichkeit, die Wirtschaftlichkeit von Solaranlagen deutlich zu steigern. Dieser Artikel erklärt die rechtlichen Grundlagen, technischen Anforderungen und wirtschaftlichen Vorteile.

📋 Was ist ein ZEV?

Ein Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) ist eine gesetzlich geregelte Organisationsform, bei der mehrere Grundeigentümer oder Mieter gemeinsam Solarstrom von einer geteilten PV-Anlage nutzen. Der ZEV tritt gegenüber dem Netzbetreiber (z.B. AEW oder IBB) als ein einziger Kunde auf – mit einem gemeinsamen Netzanschluss und einer gemeinsamen Abrechnung.

Die interne Verteilung des Solarstroms und die Abrechnung der Kosten erfolgt innerhalb des ZEV nach einem vereinbarten Schlüssel. Der Vorteil: Der gemeinsam produzierte Solarstrom wird intern verbraucht, bevor überschüssiger Strom ins Netz eingespeist wird. Das erhöht den Eigenverbrauchsanteil massiv.

⚖️ Rechtliche Grundlagen im Kanton Aargau

Die rechtliche Basis für den ZEV bildet das Energiegesetz des Bundes (EnG, Art. 17-18) und die Energieverordnung (EnV). Im Kanton Aargau gelten zusätzlich kantonale Bestimmungen, die den ZEV regeln:

  • Minimalgrösse: Die PV-Anlage muss mindestens 10% der Anschlussleistung des Gebäudes erreichen
  • Teilnahmepflicht: Mieter können nicht zur Teilnahme gezwungen werden, haben aber ein Recht auf Teilnahme
  • Preisgestaltung: Der interne Stromtarif darf den örtlichen Standardtarif des Netzbetreibers nicht übersteigen
  • Messung: Jede Verbrauchsstelle muss über einen eigenen Zähler verfügen
  • Vertrag: Ein schriftlicher ZEV-Vertrag zwischen allen Teilnehmern ist erforderlich

🏠 Typische ZEV-Konstellationen im Aargau

Im Kanton Aargau gibt es verschiedene typische ZEV-Situationen:

  • Mehrfamilienhaus: Der Eigentümer installiert eine PV-Anlage auf dem Dach und bietet den Mietern günstigen Solarstrom an
  • Stockwerkeigentum: Die Stockwerkeigentümer-Gemeinschaft investiert gemeinsam in eine Solaranlage
  • Überbauung: Mehrere Gebäude teilen sich eine grosse PV-Anlage
  • Gewerbeareal: Industriebetriebe auf einem Areal nutzen gemeinsam Solarstrom
  • Quartierlösung: Mehrere Gebäude im gleichen Quartier bilden einen virtuellen ZEV

💰 Wirtschaftliche Vorteile des ZEV

Der wirtschaftliche Hauptvorteil eines ZEV liegt im erhöhten Eigenverbrauch. Während ein einzelnes Einfamilienhaus ohne Speicher typischerweise 25 bis 35 Prozent des Solarstroms selbst verbraucht, erreicht ein ZEV mit mehreren Wohneinheiten Eigenverbrauchsquoten von 50 bis 70 Prozent – ohne Batteriespeicher.

Ein Rechenbeispiel für ein Mehrfamilienhaus in Aarau mit 8 Wohnungen und einer 30-kWp-Anlage:

  • Jahresproduktion: ca. 30'000 kWh
  • Eigenverbrauch im ZEV (60%): 18'000 kWh
  • Einspeisung (40%): 12'000 kWh × 10 Rp. = CHF 1'200
  • Gesamtertrag pro Jahr: CHF 6'060
  • Investition: ca. CHF 55'000
  • Minus einer Einmalvergütung gemäss Pronovo-Konditionen
  • Amortisation: ca. 7–8 Jahre

🔧 Technische Umsetzung

Für die technische Umsetzung eines ZEV im Kanton Aargau benötigen Sie:

  • Smart Meter: Jede Verbrauchsstelle erhält einen intelligenten Zähler
  • Abrechnungssystem: Software zur automatischen Verteilung und Abrechnung des Solarstroms
  • Netzanschluss: Ein gemeinsamer Netzanschluss beim Netzbetreiber (AEW oder IBB)
  • Optional Batteriespeicher: Ein gemeinsamer Speicher kann den Eigenverbrauch weiter steigern

Die AEW und die IBB bieten mittlerweile standardisierte Prozesse für ZEV-Anschlüsse an. Die Smart-Meter-Infrastruktur ist im Aargau weitgehend ausgebaut, was die Umsetzung vereinfacht.

📝 Schritt für Schritt zum ZEV

  1. Machbarkeitsprüfung: Ist Ihr Gebäude für einen ZEV geeignet?
  2. Teilnehmer informieren: Mieter oder Stockwerkeigentümer einbeziehen
  3. ZEV-Vertrag erstellen: Rechtliche Grundlage schaffen
  4. Solaranlage planen und installieren
  5. Abrechnungssystem einrichten
  6. Beim Netzbetreiber anmelden
  7. Betrieb aufnehmen und optimieren

🤝 ZEV-Potenzial berechnen

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